Wichtige Informationen für Gemeinden
Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen des Agglomerationsprogramms
Zur Unterstützung von Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm, bei denen die Gemeinden im Lead sind, verlangt der Bund eine Absichtserklärung der jeweiligen Gemeinde. Basierend auf der unterzeichneten Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Luzern können die Gemeinden für die A-Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen der ersten, der zweiten und der dritten Generation Finanzierungsvereinbarungen (FV) beantragen. Diese werden zwischen dem zuständigen Bundesamt und dem Kanton Luzern, vertreten durch das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, abgeschlossen und müssen vor Baubeginn unterzeichnet werden. Wird mit dem Bau vor Abschluss der FV begonnen, so verfällt der Anspruch auf Bundesbeiträge. Es wird empfohlen, die Gesuchsunterlagen frühzeitig vor dem geplanten Baubeginn beim Kanton Luzern einzureichen.
Das Merkblatt zum Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen des Agglomerationsprogramms Luzern finden Sie hier.
Umsetzungs-Reporting
Der Kanton Luzern ist verpflichtet, regelmässig Controlling-Berichte zuhanden des Bundes (
Bundesamt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassen ASTRA) einzureichen. Der Umsetzungsstand hat Einfluss auf den Beitragssatz des Bundes. Aus diesem Grund prüft der Kanton Luzern regelmässig den Fortschritt aller in den Agglomerationsprogrammen enthaltenen Massnahmen und führt zu diesem Zweck eine jährliche Erhebung durch. Der Gemeindeverband Luzern Plus koordiniert das Umsetzungs-Controlling derjenigen Massnahmen, bei denen die Gemeinden federführend sind. Ziel ist es, die Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen zügig voranzutreiben und bei allfälligen Verzögerungen rechtzeitig zu reagieren.
Kommunikation
Die Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen haben für die Bewohnerinnen und Bewohner der Luzerner Agglomeration einen vielfältigen Nutzen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Kommunikation zu den Massnahmen in Ihrer Gemeinde.
Zeiträume der Agglomerationsprogramme und Ausführungsfristen
Quelle: Bundesamt für Raumentwicklung ARE