Agglomerationsprogramm

Das Agglomerationsprogramm

Etappenweise Planung und Umsetzung in Generationen

Der Bund fördert eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung in den Agglomerationen. Seit 2007 können alle vier Jahre Agglomerationsprogramme eingereicht werden, die der Bund überprüft und gegebenenfalls mitfinanziert. Die ersten beiden Agglomerationsprogramme (erste und zweite Generation) sind bereits in der Umsetzungsphase. Die Mittelfreigabe für Massnahmen aus der dritten Generation erfolgte mit dem in der Herbstsession 2019 entschiedenen Bundesbeschluss. 

Luzerner Agglomerationsprogramm der vierten Generation hat der Bundesrat in seiner Botschaft gut bewertet und sieht einen Beitrag von 40 statt wie bisher 35 Prozent vor. Der Beschluss von National- und Städnerat über die Verpflichtungskredite für diese Beiträge soll im Herbst 2023 erfolgen. Das Agglomerationsprogramm der vierten Generation enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2024 und 2028 und wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbunds Luzern erarbeitet und koordiniert.

Die Erarbeitung der fünften Generation des Agglomerationsprogramms Luzern ist auch bereits in Gang. Es wird auf den Vorgängern aufbauen. In die fünfte Generation werden neu 23 Städte und Gemeinden eingebunden sein. Neu dazugekommen sind Sursee, Oberkirch und Schenkon, Sempach, Neuenkirch und Meierskappel. Die Eingabe beim Bund erfolgt Mitte 2025. 

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